Versicherungstechnischer Ausdruck für die Möglichkeit, im Versicherungsfall materielle Verluste tragen zu müssen. Diese Gefahr übernimmt der Versicherer entsprechend seinem im Versicherungsvertrag gegebenen Leistungsversprechen.
Erhöhung der Gefahr entsteht durch einen nach Vertragsabschluss eingetretenen Umstand, durch den ein Rechtsschutzfall wahrscheinlicher oder der Umfang der zu erbringenden Leistung durch die Versicherung eventuell größer wird. Beispiele: höhere Lohnsumme, größere Anzahl der Mitversicherten, höhere Pacht, größere landwirtschaftlich genutzte Fläche u.a.
Weitere
Beispiele zum Vergleich: Im Verkehrs-Rechtsschutz tritt ein Lkw mit über
4 t Nutzlast an die Stelle eines kleineren Lkw. Aber nicht: Ein Kombi-Wagen
tritt an Stelle eines Pkws, weil nach Tarif der gleiche Beitrag.
In einer Kfz-Reparaturwerkstatt erhöht sich die Beschäftigtenzahl
von 9 auf 11.
Sie sind
verpflichtet, bei einer Gefahrerhöhung die zur Berechnung des
erhöhten Beitrages erforderlichen Angaben Ihrer Versicherung mitzuteilen.
Und zwar innerhalb eines Monats nach Aufforderung. Sonst kann die Versicherung
die Leistung kürzen bzw. bei Unterlassung der Meldung eines zusätzlichen
Fahrzeuges die Leistung für das nicht gemeldete Fahrzeug ablehnen. Davon
abgesehen steht der Versicherung der Tarifbeitrag für das erhöhte
Risiko ab Eintritt der höheren Gefahr zu.