Gebrauch, vorübergehender

Im Verkehrs-Rechtsschutz ist die Benutzung eines sog. Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges "zum vorübergehenden Gebrauch" eingeschlossen. Damit erhalten Sie - wenn Sie vorübergehend auf einen Mietwagen zurückgreifen müssen - weiterhin uneingeschränkten Verkehrs-Rechtsschutz. Gilt aber auch für die Fälle, in denen Sie kurzfristig (z.B. auf Reisen) ein zusätzliches Fahrzeug anmieten. Lediglich bei regelmäßiger Anmietung eines Fahrzeuges müssten Sie dafür einen selbstständigen Rechtsschutz-Vertrag abschließen.