Führerschein

Amtliche Bescheinigung über das Bestehen der Fahrerlaubnis. Muss beim Führen von Kraftfahrzeugen stets mitgeführt werden. Bei Verstößen (z.B. Vergessen oder Verlegen des Führerscheins) wird Rechtsschutz im Rahmen des Verkehrs-Straf-Rechtsschutzes gewährt.