Jeder
Beitrag, der nach dem Erstbeitrag fällig ist. Folgebeiträge
sind jeweils am 1. des Fälligkeitsmonates zu zahlen. Zahlen Sie den Folgebeitrag
nicht bei Fälligkeit, erhalten Sie eine schriftliche Mahnung mit einer
Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen. Für Rechtsschutz-Fälle,
die nach Ablauf dieser zwei Wochen eintreten, besteht keine Deckung, wenn Sie
Ihren Beitrag nicht vor dem Rechtsschutz-Fall gezahlt haben und Sie auf diese
Rechtsfolge mit der Mahnung hingewiesen wurden.