Folgebeitrag

Jeder Beitrag, der nach dem Erstbeitrag fällig ist. Folgebeiträge sind jeweils am 1. des Fälligkeitsmonates zu zahlen. Zahlen Sie den Folgebeitrag nicht bei Fälligkeit, erhalten Sie eine schriftliche Mahnung mit einer Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen. Für Rechtsschutz-Fälle, die nach Ablauf dieser zwei Wochen eintreten, besteht keine Deckung, wenn Sie Ihren Beitrag nicht vor dem Rechtsschutz-Fall gezahlt haben und Sie auf diese Rechtsfolge mit der Mahnung hingewiesen wurden.