Verbot,
ein bestimmtes oder jedes Kfz im Straßenverkehr zu fahren.
Meist nach einer Ordnungswidrigkeit: Kann für 1-3 Monate von der Verwaltungsbehörde
im Bußgeldverfahren oder vom Strafgericht ausgesprochen werden. Damit
ist aber kein Entzug der Fahrerlaubnis verbunden; der Führerschein wird
lediglich amtlich verwahrt.