Im Rahmen
des Verkehrs-Rechtsschutzes erstreckt sich der Rechtsschutz auch auf Ihre
Teilnahme am öffentlichen Verkehr: als Fahrgast aller nicht versicherten
Fahrzeuge einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel. Der Rechtschutz
beginnt mit dem Einsteigen und endet mit dem Verlassen des Fahrzeuges.