(jetzt: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
Verkehrsrechtliche Straftat, wenn Verkehrsteilnehmer sich nach einem Verkehrsunfall der Feststellung seiner Person, seines Fahrzeuges oder der Art seiner Beteiligung durch Entfernen vom Unfallort entzieht, obwohl sein Verhalten zur Verursachung des Unfalles beigetragen haben kann.
Da Unfallflucht
Vorsatz voraussetzt, entfällt der Rechtschutz rückwirkend
bei rechtskräftiger Verurteilung. In diesem Fall müssen dem Versicherer
bereits gezahlte Rechtsanwalts- oder Gerichtskosten zurückerstattet werden.