Fahrer-Rechtsschutz

Schützt Sie in Ihrer Eigenschaft als Fahrer aller Ihnen nicht gehörenden und nicht auf Sie zugelassenen Fahrzeuge und auch als Fahrgast, Radfahrer und Fußgänger.

Der Rechtschutz enthält:

· Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz für persönliche Ansprüche des Versicherten

· Gesundheits-, Bekleidungsschäden, Verdienstausfall - jedoch kein Anspruch aus Fahrzeugbeschädigung,

· Verkehrs-Straf-Rechtsschutz,

· Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz,

· Verwaltungs-Rechtsschutz für Verkehrssachen.