Genauer Wortlaut: "hinreichende Aussicht auf Erfolg". Wird von der Versicherung für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherten regelmäßig unterstellt. Es sei denn, wesentliche Aspekte lassen annehmen, dass das Begehren des Versicherten rechtlich nicht durchsetzbar ist.
Übrigens: Der Versicherer hat kein Recht, Ihre Erfolgsaussichten in Straf-
und Ordnungswidrigkeiten -Verfahren oder in Disziplinar- und Standesrechtsangelegenheiten
zu prüfen.