Das Erbrecht
regelt sämtliche Rechtsvorschriften über die Erbfolge
und den Übergang des Vermögens des Verstorbenen auf die Erben. Dafür
gibt es nur Beratungs-Rechtsschutz im Privat-Rechtsschutz. Dazu zählen
Bestimmungen über Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, über Testament,
Vermächtnis, Pflichtteil, Erbschein. Das Erbschaftssteuerrecht ist nicht
Teil des Erbrechts; hierfür besteht Rechtschutz im Steuer-Rechtsschutz
vor Gerichten.