Erbrecht

Das Erbrecht regelt sämtliche Rechtsvorschriften über die Erbfolge und den Übergang des Vermögens des Verstorbenen auf die Erben. Dafür gibt es nur Beratungs-Rechtsschutz im Privat-Rechtsschutz. Dazu zählen Bestimmungen über Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, über Testament, Vermächtnis, Pflichtteil, Erbschein. Das Erbschaftssteuerrecht ist nicht Teil des Erbrechts; hierfür besteht Rechtschutz im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten.