Jede für geleistete Arbeit bestimmte Vergütung: also nicht Bafög-Leistung,
Unterhaltszuschuss, Wehrsold oder Entschädigung für kurzfristig verpflichtete
Zeitsoldaten (bis zu 2 Jahren). Wenn unverheiratete, volljährige Kinder
eine solche Vergütung für eine dauerhafte berufliche Tätigkeit,
sind sie im Rahmen des Privat- und Berufs-Rechtsschutzes nicht mehr mitversichert.