Entgelt, leistungsbezogenes

Jede für geleistete Arbeit bestimmte Vergütung: also nicht Bafög-Leistung, Unterhaltszuschuss, Wehrsold oder Entschädigung für kurzfristig verpflichtete Zeitsoldaten (bis zu 2 Jahren). Wenn unverheiratete, volljährige Kinder eine solche Vergütung für eine dauerhafte berufliche Tätigkeit, sind sie im Rahmen des Privat- und Berufs-Rechtsschutzes nicht mehr mitversichert.