Als Einheitsvertrag
gilt jeder Rechtschutz-Versicherungsvertrag mit einheitlicher Prämienfälligkeit und einheitlichem Vertragsablauf. Daraus ergibt
sich: dieser Vertrag kann nur von Versicherung und Versichertem gemeinsam gekündigt
werden. Mehrere Einheitsverträge können in einem Rechtschutz-Antrag
und einer Rechtschutz-Police gebündelt werden. Zusatzrisiken zu einem
Einheitsvertrag (z.B. zusätzliches Fahrzeug) können nur zu den Bedingungen
des zu Grunde liegenden Vertrages (insbesondere Fälligkeit und Vertragsablauf)
versichert werden.