Doppelversicherung

Liegt vor, wenn Sie als Versicherter für dasselbe Risiko mehrere Rechtschutz-Verträge - meistens bei verschiedenen Versicherungen abgeschlossen haben.
Dabei hat der ältere Rechtsschutz-Vertrag den Vorrang vor dem jüngeren. Der jüngere Vertrag wird aufgehoben, wenn der Versicherte die Beendigung der Doppelversicherung beantragt hat. Sind Sie doppeltversichert und es tritt ein Rechtsschutz-Fall ein, erhalten Sie die Ihnen zustehende Versicherungsleistung (Rechtsanwalts-, Gerichtskosten usw.) in jedem Fall nur einmal. Die beteiligten Versicherer übernehmen die Versicherungsleistung anteilig.