Dienstverhältnis, öffentlich-rechtliches

Regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden (als Arbeitgeber) und Beamten, Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes (als Arbeitnehmer). Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis entspricht dem zivilrechtlichen Arbeitsverhältnis und wird für Arbeitnehmer im Rahmen des Berufs-Rechtschutzes vom Arbeits-Rechtsschutz abgedeckt. Für alle Auseinandersetzungen zuständig sind Verwaltungsbehörden und -gerichte.