Regelt
die Rechtsbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden (als
Arbeitgeber) und Beamten, Angestellten und Arbeitern des öffentlichen
Dienstes (als Arbeitnehmer). Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis
entspricht dem zivilrechtlichen Arbeitsverhältnis und wird für Arbeitnehmer
im Rahmen des Berufs-Rechtschutzes vom Arbeits-Rechtsschutz abgedeckt. Für
alle Auseinandersetzungen zuständig sind Verwaltungsbehörden und
-gerichte.