Stellt
die Höchstgrenze der Geldleistung dar, die der Versicherer für
jeden Rechtschutz-Fall aufzuwenden hat. Die Höhe der Versicherungssumme
(= Deckungssumme) ist aus dem Versicherungsschein ersichtlich.
Die Leistungen, die auf Grund eines Rechtschutz-Falles zu erbringen sind, werden
zusammengerechnet, sodass in diesen Fällen nur die einmalige Zahlung der
Versicherungssumme in Betracht kommt. Das Gleiche gilt, wenn bei mehreren Rechtschutz-Fällen
eines Versicherungsnehmers ein zeitlicher und ursächlicher Zusammenhang
besteht.
Beispiel:
Im Berufs-Rechtschutz für Selbstständige versicherter Versicherungsnehmers
ist zu einer Massenkündigung gezwungen. Mehrere Arbeitnehmer erheben daraufhin
Kündigungsschutzklage. Für alle Rechtsstreitigkeiten zusammen gilt
die mit dem Versicherungsnehmer vereinbarte Versicherungssumme als Höchstgrenze.