Deckungssumme / Versicherungssumme

Stellt die Höchstgrenze der Geldleistung dar, die der Versicherer für jeden Rechtschutz-Fall aufzuwenden hat. Die Höhe der Versicherungssumme (= Deckungssumme) ist aus dem Versicherungsschein ersichtlich.
Die Leistungen, die auf Grund eines Rechtschutz-Falles zu erbringen sind, werden zusammengerechnet, sodass in diesen Fällen nur die einmalige Zahlung der Versicherungssumme in Betracht kommt. Das Gleiche gilt, wenn bei mehreren Rechtschutz-Fällen eines Versicherungsnehmers ein zeitlicher und ursächlicher Zusammenhang besteht.
Beispiel:
Im Berufs-Rechtschutz für Selbstständige versicherter Versicherungsnehmers ist zu einer Massenkündigung gezwungen. Mehrere Arbeitnehmer erheben daraufhin Kündigungsschutzklage. Für alle Rechtsstreitigkeiten zusammen gilt die mit dem Versicherungsnehmer vereinbarte Versicherungssumme als Höchstgrenze.