Daten-Rechtsschutz

Rechtsschutz für Personen, die personenbezogene Daten verarbeiten - also kein Rechtsschutz für Personen, die von der Datenverarbeitung anderer Personen betroffen werden und sich dagegen schützen wollen. Somit kein Rechtschutz für das Geltendmachen von Ansprüchen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von gespeicherten Daten.

Der Daten-Rechtsschutz besteht aus:

· gerichtlicher Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutz-Gesetz auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung personenbezogener Daten
· Verteidigung im Verfahren wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit nach den Vorschriften des Bundesdatenschutz-Gesetzes.