Gilt für alle Verkehrsordnungswidrigkeiten. Er enthält eine Aufzählung
aller Tatbestände, bei deren Zuwiderhandlung eine Geldbuße vorgesehen
ist und setzt deren jeweilige Höhe fest. Für das gesamte Bundesgebiet
gilt eine einheitlichen Handhabung; ist deshalb auch für die Gerichte
verbindlich. Geldbußen ab 40,- werden in das Verkehrszentralregister
eingetragen.