Bußgeldkatalog

Gilt für alle Verkehrsordnungswidrigkeiten. Er enthält eine Aufzählung aller Tatbestände, bei deren Zuwiderhandlung eine Geldbuße vorgesehen ist und setzt deren jeweilige Höhe fest. Für das gesamte Bundesgebiet gilt eine einheitlichen Handhabung; ist deshalb auch für die Gerichte verbindlich. Geldbußen ab 40,- werden in das Verkehrszentralregister eingetragen.