Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine

Der Berufs-Rechsschutz schützt Sie als Inhaber eines Gewerbebetriebes, sonstigen Unternehmens oder als freiberuflich Tätiger. Er erstreckt sich ausschließlich auf Ihren beruflichen Bereich und nur auf die im Versicherungsantrag genannte Eigenschaft (Berufs- bzw. Gewerbebezeichnung). Mitversichert sind alle Personen, die bei Ihnen beschäftigt sind

Als Versicherter erhalten Sie sowie die mitversicherten Personen - Rechtsschutz für alle Rechtschutz-Fälle, die in sachlichem Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Also auch als Fahrzeuginsasse auf Dienstfahrten jeder Art (einschl. Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsplatz) oder als Mitfahrer oder Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter oder Fahrer von Fahrzeugen muss jedoch ein gesonderter Verkehrs-Rechtschutz vorliegen.

Welche Rechtsschutzarten sind enthalten?

· Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutz
· Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz
· Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
· Arbeits-Rechtsschutz
· Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
· Sozialgerichts - Rechtsschutz.

Der Rechtschutz enthält nicht Verkehrs-Rechtschutz, Privat-Rechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Aber er erstreckt sich auf Fahrzeuge, die nicht Kfz-zulassungspflichtig sind oder trotz prinzipieller Zulassungspflicht ohne Zulassung benutzt werden dürfen, weil sie vornehmlich einer Arbeitsverrichtung dienen und deshalb als Arbeitsmaschinen gelten.