Die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) können von der Versicherung - vor allem zu Gunsten des Versicherten - angepasst werden. Dies tritt etwa ein, wenn
· ein Gesetz geändert
wurde, auf dem die ARB beruhen
·
sich Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Verwaltungspraxis
der zuständigen obersten Bundesbehörden auf den Rechtsschutzvertrag
auswirken
· die ARB zu Auslegungszweifeln Anlass geben oder einzelne Vorschriften
unwirksam sein sollten.
Ihre Versicherung
muss Ihnen jede Änderung ankündigen und Ihnen
eine Widerspruchsmöglichkeit einräumen. Dabei müssen sowohl
Ihre ursprüngliche Absicht als auch die der Versicherung berücksichtigt
werden. Schließlich muss eine Änderung dem Versicherten wirtschaftlich
und rechtlich zumutbar sein.