Beamter

Für Beamte gibt es in der Rechtschutzversicherung Beitragsermäßigungen. Den Sondertarif können in Anspruch nehmen:

· Beamte, Richter, Angestellte und Arbeiter von Behörden und überstaatlichen sowie zwischenstaatlichen Einrichtungen, sofern die Tätigkeit für diese mindestens 50% ihrer normalen Arbeitszeit beansprucht und sie eine Entlohnung erhalten.
· Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit (nicht Wehrpflichtige) sowie Angehörige des Bundesgrenzschutzes.
· Pensionäre und Rentner, die vor Eintritt in ihren Ruhestand den Sondertarif für Beamte in Anspruch nehmen konnten und die nicht anderweitig berufstätig sind.
· versorgungsberechtigte Witwen des Personenkreises von a)-c), die nicht berufstätig sind.