Arbeitsverhältnis

Dieses regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer insgesamt.
Der Begriff des Arbeitsverhältnisses geht übrigens über den Arbeitsvertrag hinaus. Gegenstand können daher auch Auseinandersetzungen bezüglich Arbeitgeber-Darlehen, Bereitstellung eines Dienstwagens u.ä.

Zum Arbeitsverhältnis gehören auch Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in dessen Eigenschaft als Betriebsrat, soweit sein Arbeitsverhältnis berührt wird.