Arbeits-Rechtsschutz

Dieser wird wirksam bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen in Bezug auf Arbeitsverhältnisse und öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen.

Typische arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen: Arbeitsentgelt, Ausbildungsvergütung, Urlaubsanspruch, Kündigung, Zeugniserteilung, Betriebsrente bzw. Ruhegeld - aber auch Streitigkeiten der Arbeitnehmer untereinander.

Der Arbeits-Rechtsschutz ist Bestandteil des Privat- und Berufs-Rechtsschutzes.