Arbeitsgerichts-Prozess

Gerichtliches Verfahren zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen. Zuständig sind die Arbeitsgerichte. Gegen deren Entscheidungen können Sie (ab Streitwert von 400,- €)Berufung beim Landesarbeitsgericht und ggf. Revision beim Bundesarbeitsgericht einleiten.