Gerichtliches
Verfahren zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen.
Zuständig sind die Arbeitsgerichte. Gegen deren Entscheidungen können
Sie (ab Streitwert von 400,- €)Berufung beim Landesarbeitsgericht und
ggf. Revision beim Bundesarbeitsgericht einleiten.