Die Antragsbindefrist
gilt meist nur für den Abschluss von Neuverträgen.
In diesen Fällen erhalten Sie bei der Antragsaufnahme üblicherweise
die Allgemeinen Rechtschutzbedingungen und die gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherinformation
ausgehändigt, sodass ein Widerspruch nicht in Betracht kommt und die in
anderen Fällen vorgesehene Widerspruchsfrist nicht mit der Antragsbindefrist
kollidieren kann. Die Antragsbindefrist beträgt 1 Monat und beginnt mit
Ablauf der für einen möglichen Widerruf vorgeschriebenen 14-Tagesfrist.
Eine wirksame Annahmeerklärung seitens der Versicherung liegt erst dann
vor, wenn sie Ihnen - meist in Form des Versicherungsscheines - zugegangen
ist.
Handelt
es sich um eine Vertragsänderung und werden Ihnen deshalb die
ARB (Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen) und die Verbraucherinformation üblicherweise
erst mit dem Versicherungsschein übersandt, entfällt die Antragsbindefrist.
Dann steht Ihnen für die Dauer von 14 Tagen nach Erhalt der genannten
Unterlagen ein Recht auf Widerspruch zu.