Wenn Sie
als Versicherter der Beitragszahlungspflicht nicht nachkommen und Sie in
einen Beitragsrückstand geraten, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz.
Hierauf müssen Sie in einem Mahnschreiben mit einer Fristsetzung von der
Versicherungsgesellschaft hingewiesen werden (qualifiziertes Mahnverfahren).
Zahlen Sie die Beträge nicht nach, wird in der Regel auch nicht rückwirkend
Leistungsanspruch gewährt.