Vorsorgeaufwendungen / Sonderausgaben

Begriff aus dem Steuerrecht. Sonderausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen .Sie sind auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung können als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Bei den Beiträgen zur Pflegezusatzversicherung gilt: Personen die nach dem 31.12.1957 geboren sind, können die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung bis zu einem Betrag von 184 € jährlich über die Sonderausgaben hinaus steuerlich geltend machen.