Wenn Sie
Arbeitnehmer sind und Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt
die Jahresarbeitsentgeltgrenze
ü berschreitet, sind Sie von der Versicherungspflicht befreit.
Es gibt jedoch eine Ausnahme:
Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln oder Berufsanfänger sind, tritt die
Versicherungsfreiheit sofort ein, wenn das Einkommen über der JAE-Grenze
liegt. Die wegen Überschreitens der JAE-Grenze aus der Krankenversicherungspflicht
ausscheidenden Arbeitnehmer bleiben grundsätzlich Mitglied der Krankenkasse.
Ihre Mitgliedschaft endet nur dann, wenn Sie innerhalb von zwei Wochen nach
Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit Ihren Austritt
erklären. Erklären Sie als Arbeitnehmer Ihren Austritt nicht innerhalb
dieser zwei Wochen, wird die bisherige Pflichtmitgliedschaft in eine freiwillige
Mitgliedschaft umgewandelt.
Selbstständige,
Freiberufler und Beamte
Wenn Sie einer dieser Personengruppen angehören, können Sie in
die private Krankenversicherung wechseln, wenn Sie nicht als freiwilliges
Mitglied
in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben wollen.