Versicherungsfreiheit

Wenn Sie Arbeitnehmer sind und Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze
ü berschreitet, sind Sie von der Versicherungspflicht befreit.

Es gibt jedoch eine Ausnahme:
Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln oder Berufsanfänger sind, tritt die Versicherungsfreiheit sofort ein, wenn das Einkommen über der JAE-Grenze liegt. Die wegen Überschreitens der JAE-Grenze aus der Krankenversicherungspflicht ausscheidenden Arbeitnehmer bleiben grundsätzlich Mitglied der Krankenkasse. Ihre Mitgliedschaft endet nur dann, wenn Sie innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit Ihren Austritt erklären. Erklären Sie als Arbeitnehmer Ihren Austritt nicht innerhalb dieser zwei Wochen, wird die bisherige Pflichtmitgliedschaft in eine freiwillige Mitgliedschaft umgewandelt.

Selbstständige, Freiberufler und Beamte
Wenn Sie einer dieser Personengruppen angehören, können Sie in die private Krankenversicherung wechseln, wenn Sie nicht als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben wollen.