- Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung
Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung (Untersuchung
und Behandlung) wegen Krankheit oder Unfallfolgen; die Untersuchung und medizinisch
notwendige Behandlung wegen Schwangerschaft; die Entbindung sowie Vorsorgeuntersuchungen
nach gesetzlich eingeführten Programmen.
- Krankentagegeld- (Verdienstausfall-)Versicherung:
Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit
oder Unfallfolgen, in deren Verlauf der Arzt vollständige Arbeitsunfähigkeit
feststellt.
- Pflegeversicherung:
Versicherungsfall ist die Pflegebedürftigkeit. Pflegebedürftig sind
Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit
oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden
Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich
für mindestens sechs Monate, gemäß den Pflegestufen in erheblichem
oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Pflegezusatzversicherung:
Versicherungsfall siehe Pflegeversicherung