Versicherungsfall

- Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung
Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung (Untersuchung und Behandlung) wegen Krankheit oder Unfallfolgen; die Untersuchung und medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwangerschaft; die Entbindung sowie Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

- Krankentagegeld- (Verdienstausfall-)Versicherung:
Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen, in deren Verlauf der Arzt vollständige Arbeitsunfähigkeit feststellt.

- Pflegeversicherung:
Versicherungsfall ist die Pflegebedürftigkeit. Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, gemäß den Pflegestufen in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

Pflegezusatzversicherung:
Versicherungsfall siehe Pflegeversicherung