Der Wechsel
von der gesetzlichen Krankenkasse zur Privaten wird als "Übertritt" bezeichnet.
Bei einem Übertritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung wird die
ununterbrochene Vorversicherungszeit auf die Wartezeiten angerechnet, wenn
die private Krankenversicherung unmittelbar an die Mitgliedschaft anschließt.
Beim Einschluss von Krankentagegeld in den Versicherungsschutz werden die Wartezeiten
für Krankentagegelder erlassen, die dem bisher in der gesetzlichen Krankenkasse
versicherten Tagegeld entsprachen.