Überführungskosten

Die Auslandreisekrankenversicherung übernimmt im Todesfall die Überführungskosten vom Ausland nach Deutschland. Die Überführungskosten bei Tod im Ausland darf die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernehmen. Bei privat Voll- und Zusatzversicherten können diese Leistungen in den Tarifbedingungen vorgesehen sein.