Studenten
sind bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis
zur Vollendung des 30. Lebensjahres, versicherungspflichtig (Ausnahmen wie
z.B. beim 2. Bildungsweg möglich). Der Anspruch auf Familienversicherung
geht jedoch vor. Diese endet aber mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Ab da
muss sich der Student selbst gesetzlich versichern Eine Befreiung von der Versicherungspflicht
ist zum Semesterbeginn möglich.