Die Neuregelung
des § 257 SGB V (Arbeitgeberzuschuss) verlangt seit
dem 1.7.1994 von den Unternehmen der privaten Krankenversicherung einen Standardtarif
für ältere Versicherte anzubieten. Nur dann dürfen diese Unternehmen
ihren vollversicherten Arbeitnehmern Bescheinigungen ausstellen, die zur Erlangung
des Arbeitgeberzuschusses berechtigen. Wichtigste Vorgabe für diesen Tarif
ist die Begrenzung auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der gesetzlichen
Krankenversicherung. Versicherungsfähig sind alle Personen ab dem 55.
Lebensjahr, die mindestens 10 Jahre in ihrem Unternehmen vollversichert waren.
Die Leistungen des Tarifs entsprechen im Wesentlichen denen der gesetzlichen
Krankenversicherung, lediglich bei ambulanter ärztlicher Behandlung sowie
bei Zahnbehandlung bleibt der Status des Privatpatienten erhalten. Als brancheneinheitlicher
Tarif wird er von allen Unternehmen der privaten Krankenversicherung mit identischen
Leistungen und Beiträgen angeboten.