Selbstständige unterliegen in der Regel nicht der Versicherungspflicht
in der gesetzlichen Krankenversicherung. Landwirtschaftliche Unternehmen, Künstler
und Publizisten unterliegen dagegen auch als Selbstständige der gesetzlichen
Krankenversicherungspflicht.
Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, besteht die Möglichkeit
der Befreiung von der Versicherungspflicht.