Für
die Krankenversicherung von Kindern nach der Scheidung der Eltern gelten
folgende Regeln:
- Sind beide Eltern in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert,
dann kann frei gewählt werden, bei welcher der Kassen die Kinder kostenfrei
mitversichert werden.
- Ist ein Elternteil privat versichert, besteht ebenfalls eine Wahlmöglichkeit.
Die unter Familienversicherung beschriebenen Einschränkungen bestehen
nicht mehr, da keine Ehegemeinschaft vorliegt.
Im Versorgungsausgleich anlässlich einer Scheidung kann jedoch festgelegt
werden, welcher Elternteil für die Versicherungsbeiträge aufzukommen
hat, das Wahlrecht besteht dann aber immer noch.