Sachleistungen

Grundsätzliches Erstattungsprinzip der GKV ("Krankenversichertenkarte"). Es erfolgt keine direkte Abrechnung mit den Patienten, sondern zwischen Arzt und Krankenkasse.
Nach Einführung des Gesundheitsreformgesetzes dürfen Krankenkassen auch Kostenerstattung erproben.