Sie können den Versicherungsbeginn um zwei Monate rückdatieren lassen, bei:
· Übertritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der
freien Heilfürsorge. Voraussetzung ist der Abschluss einer Krankheitskosten-Vollversicherung
im unmittelbaren Anschluss an die Vorversicherung.
· Mitversicherung Neugeborener ab Geburt bzw. Adoption eines Kindes.
·
Mitversicherung des Ehegatten nach Eheschließung (Ehegattennachversicherung).