Wenn Sie
einen Versicherungsantrag stellen und schon Vorerkrankungen aufweisen, kann
die Versicherung Ihnen
anbieten den Antrag anzunehmen, wenn Sie einen
erhöhten Beitrag zahlen. Der Leistungsanspruch verändert sich nicht.
Sie müssen diesen Zuschlag ausdrücklich akzeptieren.
Ein nachträglicher Risikozuschlag ist nur möglich, wenn Sie bei der
Antragstellung nachweislich Vorerkrankungen verschwiegen haben.