Psychotherapie

Nach den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung kommen als Heilbehandler grundsätzlich nur Ärzte, Zahnärzte und Heilpraktiker in Betracht. Deshalb können Sie Kosten der Inanspruchnahme von Psychotherapeuten, Psychologen grundsätzlich nicht geltend machen.

Die meisten privaten Krankenversicherungsunternehmen erstatten Ihnen diese Kosten einer medizinisch notwendigen Psychotherapie üblicherweise auf freiwilliger Basis im Rahmen des so genannten Delegationsverfahrens, d.h. wenn ein für die Behandlung verantwortlicher Arzt einen nichtärztlichen Psychotherapeuten einschaltet. Je nach Versicherung und Tarif bekommen Sie eine festgelegte Anzahl an Therapiesitzungen pro Kalenderjahr erstattet.