Nach den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung kommen als Heilbehandler grundsätzlich nur Ärzte, Zahnärzte und Heilpraktiker in Betracht. Deshalb können Sie Kosten der Inanspruchnahme von Psychotherapeuten, Psychologen grundsätzlich nicht geltend machen.
Die meisten
privaten Krankenversicherungsunternehmen erstatten Ihnen diese Kosten einer
medizinisch notwendigen Psychotherapie üblicherweise auf
freiwilliger Basis im Rahmen des so genannten Delegationsverfahrens, d.h. wenn
ein für die Behandlung verantwortlicher Arzt einen nichtärztlichen
Psychotherapeuten einschaltet. Je nach Versicherung und Tarif bekommen Sie
eine festgelegte Anzahl an Therapiesitzungen pro Kalenderjahr erstattet.