Kranken(tage)geld
wird steuerfrei ausgezahlt, es wird jedoch Ihrem Bruttoeinkommen zugerechnet.
Das führt zu einem höheren Steuersatz, obwohl das Krankengeld
selbst steuerfrei ist (so genannter Progressionsvorbehalt). Die Zahlungen müssen
bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden.