KVDR (Krankenversicherung der Rentner)

Seit dem 1.04.2002 wird man als gesetzlich Krankenversicherter automatisch Mitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVDR). Man kann sich jedoch von der KVDR befreien lassen und freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Kasse werden. Unterschiede ergeben sich in der beitragsberechnung. Als KVDR-Mitglied richtet sich der zu zahlende Beitrag nur nach der Höhe der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Betriebsrenten. Alle anderen Einnahmen bleiben unberücksichtigt.Als freiwillig versicherter Rentner muss man auch von anderen Einnahmen (zum Beispiel Mieterträgen) Beiträge abführen. Allerdings ist der Beitragssatz geringer.