Sie können Ihren Vertrag grundsätzlich zum Ablauf eines jeden Versicherungsjahres,
frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, mit einer Frist
von drei Monaten kündigen. Bei Beitragserhöhung kann Ihre Versicherung
Ihnen bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.