Krankenversichertenkarte

Ihre Krankenversichertenkarte gilt als Ausweis beim Arzt bzw. Zahnarzt und stellt die Grundlage zur Honorarabrechnung mit der zuständigen kassenärztlichen bzw. kassenzahnärztlichen Vereinigung dar.

Sie ersetzt den Krankenschein. In der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie zur Vorlage beim Arzt Ihre eigene Krankenversichertenkarte.