Das Krankengeld beträgt 70% des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts bis max. 70% der Beitragsbemessungsgrenze, jedoch nicht mehr als 90% des regelmäßigen Nettoverdienstes. Davon haben Sie als versicherter Arbeitnehmer Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten.
Krankengeld
wird für
ein und dieselbe Erkrankung max. bis 78 Wochen innerhalb von drei Jahren
gezahlt.