Kinder sind in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei versichert bis
zum
· 18. Geburtstag
·
23. Geburtstag, wenn sie nicht erwerbstätig sind
·
25. Geburtstag (zuzüglich der Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes) bei
Schulausbildung bzw. Studium oder freiwilligem sozialem Jahr
wenn sie kein eigenes Einkommen haben.
In der privaten Krankenversicherung muss jedes Kind einzeln mit eigenem Beitrag
versichert werden.