Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt seit dem 1. Januar 1993 nur noch bei minderjährigen Versicherten (bei schwerer Kiefermissbildung auch bei Erwachsenen) 80% der Kosten für die im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung durchgeführten Behandlung.
Befinden
sich mindestens zwei Ihrer Kinder, die bei Beginn der Behandlung das 18.
Lebensjahr noch
nicht vollendet
haben und mit Ihnen in einem gemeinsamen
Haushalt leben, in Behandlung, werden ab dem 2. Kind 90% der Kosten übernommen.
Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie den von Ihnen getragenen Kostenanteil
erstattet. Bei den privaten Krankenversicherungen erfolgt die Erstattung dieser
Kosten unabhängig vom Alter der versicherten Person je nach Tarif in der
Regel im Rahmen der Zahnersatzregelung.