Für jede Arbeitsunfähigkeit haben Sie als Arbeitnehmer einen Anspruch
auf Lohnfortzahlung für grundsätzlich sechs Wochen.
Die Anspruchsdauer verlängert sich jedoch nicht, wenn während der
Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit hinzutritt, die für sich allein
ebenfalls eine Arbeitsunfähigkeit verursacht.
Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit
wegen derselben Krankheit auf sechs Wochen innerhalb von 12 Monaten begrenzt.
Die Zwölf-Monats-Frist braucht nicht mit dem Kalenderjahr identisch sein.
Wenn Sie vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit jedoch mindestens sechs Monate
nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig waren, haben Sie wieder
Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung.