Eigenanteile

Sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung haben Sie als Versicherter Eigenanteile an den Krankheitskosten zu tragen. In der privaten Krankenversicherung beschränken sich diese in der Regel auf frei wählbare Selbstbehalte im ambulanten Bereich und auf Zuzahlungen bei Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Die wichtigsten Zuzahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind:
· Arznei- und Verbandmittel: 4 €, 4,50 € oder 5 €, je nach Medikament und Packungsgröße
· Fahrtkosten: 13 € pro Fahrt
· Heilmittel: 15 % der Kosten
· Krankenhausbehandlung: 9 €
· Anschlussreha: 9 €
Befreit sind alle bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus sind Befreiungen möglich über die Überforderungsklausel und die Härtefallregelung.