Sowohl
in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung haben Sie
als Versicherter Eigenanteile
an den Krankheitskosten zu tragen. In der
privaten Krankenversicherung beschränken sich diese in der Regel auf frei
wählbare Selbstbehalte im ambulanten Bereich und auf Zuzahlungen bei Zahnersatz
und Kieferorthopädie.
Die wichtigsten Zuzahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind:
·
Arznei- und Verbandmittel: 4 €, 4,50 € oder 5 €, je nach Medikament
und Packungsgröße
·
Fahrtkosten: 13 € pro Fahrt
· Heilmittel: 15 % der Kosten
· Krankenhausbehandlung: 9 €
· Anschlussreha: 9 €
Befreit sind alle bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus
sind Befreiungen möglich über die Überforderungsklausel und
die Härtefallregelung.