Schließen Sie als versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskosten-Versicherungsvertrag ab, oder machen von der Versicherungsberechtigung in der gesetzlichen Krankenversicherung Gebrauch, dann sind Sie verpflichtet, Ihr Versicherungsunternehmen von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten.
Dies ist
wichtig, da der Neuabschluss einer weiteren oder die Erhöhung
einer bereits bestehenden Versicherung mit Anspruch auf Krankenhaustagegeld
oder Krankentagegeld nur mit Einwilligung Ihrer Versicherung vorgenommen werden
darf. Ein Verstoß gegen diese Obliegenheiten führt ggf. zur Leistungsfreiheit
Ihrer Versicherung