Doppelversicherung

Schließen Sie als versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskosten-Versicherungsvertrag ab, oder machen von der Versicherungsberechtigung in der gesetzlichen Krankenversicherung Gebrauch, dann sind Sie verpflichtet, Ihr Versicherungsunternehmen von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten.

Dies ist wichtig, da der Neuabschluss einer weiteren oder die Erhöhung einer bereits bestehenden Versicherung mit Anspruch auf Krankenhaustagegeld oder Krankentagegeld nur mit Einwilligung Ihrer Versicherung vorgenommen werden darf. Ein Verstoß gegen diese Obliegenheiten führt ggf. zur Leistungsfreiheit Ihrer Versicherung