Belegärzte sind in der Regel niedergelassene Ärzte, die in Krankenhäusern Betten anmieten und die Einrichtungen des Krankenhauses nutzen. Sie haben die Berechtigung, ihre Patienten im Krankenhaus z.B. stationär zu behandeln und dabei auf die stationären Einrichtungen und Mittel zurückzugreifen.
Da Belegärzte keine Vergütung vom Krankenhaus erhalten, sind ihre
Leistungen gesondert abzurechnen. Zu den Leistungen des Belegarztes zählen
seine persönlichen Leistungen, der Bereitschaftsdienst für seine
Belegpatienten, die von ihm veranlassten Leistungen nachgeordneter Ärzte
des selben Fachgebietes im Krankenhaus und die von ihm veranlasten Leistungen
von Ärzten und ärztlichen Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses.