Private
Krankenversicherung: Die Versicherungsgesellschaften können
die erzielten Gewinne in Form einer Beitragsrückerstattung den Versicherten
gutschreiben. D.h., wenn Sie als Versicherter ein Jahr oder länger keine
Leistungen in Anspruch genommen haben, bekommen Sie einen Teil der gezahlten
Beiträge zurückerstattet.